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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. er Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
  2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
  3. Der Gastwirt (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten.
  4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20% des Übernachtungspreises, bei der Pensionsvereinbarung
    (Zimmer mit Verpflegung) 40% des Pensionspreises.
  5. a) Der Gastwirt (Vermieter) ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer/Wohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. 5.b) Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
  6.  An- und Abreisetag gelten als je 1 Tag. Die Abreise hat bis 12 Uhr zu erfolgen ansonsten müssen wir Ihnen einen weiteren Tag berechnen.

    7. Die Kosten für die Endreinigung betragen 80,- €. Ab einem Aufenthalt von min. 4 Wochen berechnen wir eine 2- wöchige Reinigung in Höhe von 30,-€.                   
    8. Die Rechnung ist zahlbar im Voraus, bis zum angegebenen Zahlungsziel auf der Rechnung. Bei der  Nutzung als Ferienwohnung ist eine Kaution in Höhe von 300,- € zusammen mit der Rechnung zu überweisen. Die Kaution wird am Tag des Auszugs in bar erstattet.

    9. Schlüssel: Als Mieter erhalten Sie von uns mindestens einen Schlüssel gegen Quittierung. Der Verlust des Schlüssels erfordert den Austausch der gesamten Schließanlage. Die Kosten dafür trägt der Verursacher, bzw. der namentlich aufgeführte Mieter, der die Quittierung vorgenommen hat.   10. Hiermit verweisen wir auf die in der Wohnung aushängende Hausordnung welche in unterschiedlichen Sprachen zur Verfügung steht.  

    11. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.